| "Ein schöner Tod ist die
unerlässliche Ergänzung zu einem schönen
Leben." |
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Unter einer Erdbestattung versteht
man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der
Erde. (Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen,
da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber
werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.)
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die
Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines
Sarges vor. Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche
weitere Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe,
in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt
es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich
recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit.
Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung
des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle
wiederbelegt wird.
Es gibt verschiedene Grabarten,
die zur Auswahl stehen...
Reihengräber
In Reihen angelegte Einzelgrabstätten ohne Einfassung,
in denen nur ein Sarg bestattet werden kann. Sie werden
von der Gemeinde der Reihe nach belegt und können
somit nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit
können sie nicht nacherworben werden.
Wahlgräber
Diese Grabstellen können selbst ausgewählt werden.
Erstkauf 25 oder 30 Jahre, nach Ablauf des Nutzungsrechts
ist ein Nacherwerb möglich, auch ohne eine aktuelle
Beisetzung. In der Regel nimmt eine Wahlgrabstelle einen
Sarg auf, in einzelnen Friedhofsteilen ist die Anlage
von Tiefgräbern möglich, die zwei Särge
aufnehmen können. Es können auch mehrstellige
Grabstätten erworben werden, z.B. ein Doppelgrab
mit zwei Grabstellen nebeneinander. Urnenbeisetzungen
sind zusätzlich möglich.
Werden in das erworbene Grab weitere Särge oder Urnen
beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden,
dass die Ruhezeit des Verstorbenen mit abgedeckt wird.
Vorraussetzungen für
eine Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart
und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung.
Ablauf der Erdbestattung
Normalerweise findet die Erdbestattung am Heimatort des
Verstobenen oder der Angehörigen statt. Diese beginnt
mit einer Trauerfeier. Diese kann unterschiedlich gestaltet
werden. Die Angehörigen haben die Möglichkeit
mit einem Pfarrer/in oder Trauerredner/in die Trauerfeier
mit anschließender Beisetzung begleiten zu lassen.
Diese findet mit dem geschlossenen Sarg des Verstorbenen
statt. Die Ausschmückung der Trauerhalle kann in
Absprache mit dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung
unterschiedlich ausgeführt werden. |
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